Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr
SG 32 - Kommunales, Allgemeine Bürgerrechte, Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Antrag Verpflichtungserklärung

Hinweis:

 

Seit 1997 gelten Einkommensgrenzen für die Verpflichtungserklärung. Das Bundesinnenministerium hat festgelegt, dass die Ausländerbehörde die Bonität des Gastgebers (finanzielle Verhältnisse) überprüfen muss. Erkundigen Sie sich bei der Ausländerbehörde nach dem für Sie maßgeblichen Einkommen.

 

Da es sich bei der Verpflichtungserklärung um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist die Vertretung des sich Verpflichtenden durch eine andere Person nicht zulässig.

Hinweis zur Bankbürgschaft:

 

Die Vorlage einer Bankbürgschaft ist nur erforderlich, wenn keine ausreichende Bonität nachgewiesen werden kann. Eine Bankbürgschaft ist nur auf Aufforderung durch die Ausländerbehörde ausfertigen zu lassen.

 

Es ist dann unbedingt erforderlich, dass der Gast nach Einreise bei der Ausländerbehörde vorspricht bzw. bei Ablehnung des Visumsantrages ist dies durch das Ablehnungsschreiben der deutschen Auslandsvertretung nachzuweisen.

 

Inhalt der Bankbürgschaft

"Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Kitzingen oder anderer öffentlicher Sozialhilfeträger und Ausländerbehörden nach § 66 - 68 AufenthG als Sicherheitsleistung für den Besuch des/der:

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort aller Gäste

in der Bundesrepublik Deutschland."


Gültigkeit mindestens 6 Monate ab geplantem Einreisedatum.

Höhe der Bankbürgschaft 2.500,00€ pro eingeladener Person

Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Sie haben noch kein Bürgerkonto (BayernID)?

Hier können Sie sich registieren.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Personaldaten des Gastes
mitreisende Ehegatten
mitreisende Kinder
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Wie geht es weiter?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Ausländerbehörde Kitzingen. Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen: Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses, Letzte 3 Verdienstabrechnungen o. aktuellen Rentenbescheid, falls erforderlich Bankbürgschaft

 

Es fallen Kosten i.H.v. 29,00€ für Sie an.