Die Sammlung ist spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme dem Landratsamt Kitzingen, SG 62 - staatliches Abfallrecht anzuzeigen. Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Die angezeigte Sammlung kann von Bedingungen abhängig gemacht, zeitlich befristet oder mit Auflagen versehen werden (vgl. § 18 Abs. 5 KrWG). Weiterhin kann das Landratsamt Kitzingen nach § 18 Abs. 6 KrWG einen Mindestzeitraum festlegen, in dem die Sammlung durchzuführen ist.
Bürgerkonto:
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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Quelle der Identitätsprüfung
(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)
Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
Organisationsbezogene Daten *
Ihre persönlichen Daten *
Art und Menge der zu verwertenden Abfälle
Sollten Sie die notwendigen Anlagen gerade nicht zur Hand haben, reichen Sie diese bitte zeitnah entweder per Post an
Landratsamt Kitzingen, staatliches Abfallrecht, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen
oder per E-Mail an abfallrecht@kitzingen.de nach
Der Antrag kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet werden.