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SG 62 - Umwelt, Natur und Landschaftspflege

Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen gem. §18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Hinweise:

Die Sammlung ist spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme dem Landratsamt Kitzingen, SG 62 - staatliches Abfallrecht anzuzeigen.
Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Die angezeigte Sammlung kann von Bedingungen abhängig gemacht, zeitlich befristet oder mit Auflagen versehen werden (vgl. § 18 Abs. 5 KrWG). Weiterhin kann das Landratsamt Kitzingen nach § 18 Abs. 6 KrWG einen Mindestzeitraum festlegen, in dem die Sammlung durchzuführen ist.

Bürgerkonto:

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Angaben zur Durchführung der Sammlung

Art und Menge der zu verwertenden Abfälle

Anlagen gewerbliche Sammlung

Sollten Sie die notwendigen Anlagen gerade nicht zur Hand haben, reichen Sie diese bitte zeitnah entweder per Post an

Landratsamt Kitzingen, staatliches Abfallrecht, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen 

oder per E-Mail an abfallrecht@kitzingen.de nach

Der Antrag kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet werden.

Anlagen gemeinnützige Sammlung

Sollten Sie die notwendigen Anlagen gerade nicht zur Hand haben, reichen Sie diese bitte zeitnah entweder per Post an

Landratsamt Kitzingen, staatliches Abfallrecht, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen 

oder per E-Mail an abfallrecht@kitzingen.de nach

Der Antrag kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet werden.