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SG 62 - Umwelt, Natur und Landschaftspflege

Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

Hinweis:

 

Informationen über schädliche Bodenveränderungen/Altlasten/Altlastverdachtsflächen sind personenbezogene Daten und unterliegen damit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können deshalb normalerweise nur den Grundstückseigentümern und von diesen dazu ermächtigten Personen erteilt werden. Eine Vollmacht oder Zustimmung des Grundstückseigentümers ist erforderlich. Der Antrag kann sonst nicht bearbeitet werden.
Nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) ist die Informationsweitergabe in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand und beträgt in der Regel pro Grundstück mind. 20 EUR. Eine telefonische Auskunft ist kostenfrei. Die Rechnung geht an den/die Antragssteller/in.

Dieses Formular erfordert zwingend die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis!

Bürgerkonto:

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Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

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Wie geht es weiter?

 

Ihr Antrag wird zeitnah bearbeitet.

Benötigen wir weitere Angaben, melden wir uns bei Ihnen.

 

Die Kostenrechnung geht Ihnen postalisch zu.

Es fallen Kosten an.

 

z.B.

EUR mind. 20,00 pro Grundstück

telefonische Auskünfte kostenfrei