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SG 43 - Verkehrswesen

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b und 11 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und Soziale Dienste

Hinweis:

 

Die Ausnahmegenehmigung kann für einzelne Gemeinden oder den gesamten Landkreis Kitzingen erteilt werden. Ausgenommen ist jeweils die Stadt Kitzingen.

Sie benötigen einen Parkausweis für die Stadt Kitzingen?

Hier gehts zur Homepage der Stadt Kitzingen.

 

Ich versichere, dass ich von der Ausnahmegenehmigung nur Gebrauch machen werde, wenn die Antragsgründe vorliegen. Gleiches gilt für alle Nutzer der Fahrzeuge. Mir ist bekannt, dass die Genehmigung im Falle eines Missbrauchs unverzüglich widerrufen wird.

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Sie haben noch kein Bürgerkonto (BayernID)?

Hier können Sie sich registieren.

Organisationsbezogene Daten *

Ihre persönlichen Daten *

Art der Ausnahmegenehmigung *

Ich habe häufig beruflich in Bereichen zu tun, in denen kein Parkraum in der Nähe zur Verfügung steht.

Ich beantrage eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für:

Ich werde von der Ausnahmegenehmigung nur Gebrauch machen, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Ich werde von der Ausnahmegenehmigung nur Gebrauch machen, wenn das Abstellen des Fahrzeuges zur Durchführung der Betreuung unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Dauer / Gebiet / Fahrzeug der Ausnahmegenehmigung *

Wie geht es weiter?

 

Ihr Antrag wird zeitnah bearbeitet.

Benötigen wir weitere Angaben, melden wir uns bei Ihnen.

 

Die Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis und Kostenrechnung geht Ihnen postalisch zu.

Es fallen Kosten an.

 

Je Parkausweis fallen folgende Kosten an:

Bis 1 Jahr: 52€

Bis 2 Jahre: 94€

Bis 3 Jahre: 120€