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SG 62 - Umwelt, Natur und Landschaftspflege

Anzeige einer Brunnenbohrung / eines Erdaufschlusses

Hiermit beantrage ich *

Hinweis:

  • Mit der Bohrung darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn der Antragsteller die Freigabe vom Landratsamt erhalten hat. Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass die Arbeiten untersagt wurden, so dürfen sie begonnen und so lange durchgeführt werden, bis auf Grundwasser eingewirkt wird. Die Laufzeit der Monatsfrist beginnt mit dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen am Landratsamt.

  • Für eine Wasserentnahme aus dem Brunnen ist ggf. eine Befreiung von der Anschluss- und Benutzungspflicht der örtlichen Wasserabgabesatzung erforderlich. Wir empfehlen eine frühzeitige Beteiligung der Stadt/Gemeinde.
  • Die Grundwasserentnahme ist nach Erstellung des Brunnens gesondert zu beantragen.

Dieses Formular erfordert zwingend die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis!

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

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Organisationsbezogene Daten *

Ihre persönlichen Daten *

Bohr- und Brunnenbaufirma

Ort der Bohrung *

Geplanter Bohrbeginn *

Geplante Bohrtiefe *

Zweck der Bohrung *

Nutzung *

Geplante Entnahmemenge *

Aus wasserrechtlicher Sicht sind erst alternative Wasserbezugsmöglichkeiten vor einer Grundwasserentnahme zu prüfen:

Entnahmepumpe (soweit bekannt) *

Bitte fügen Sie hier nötige Unterlagen an:

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an. Über die Schaltfläche Datei auswählen können SIe Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Übersichtsplan:

Lageplan (M = 1 : 1.000 oder 1 : 2.500) mit eingezeichnetem Bohrpunkt:

Wichtig:

Bitte nennen Sie bei postalischen Sendung unbedingt die Antragsnummer.

Diese wird Ihnen nach dem absenden des Formulares angezeigt, sowie zum Konto der BayernID übermittelt.

Wie geht es weiter?

 

Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen per E-Mail oder postalisch melden.

 

Die Bohrfreigabe wird Ihnen inkl. der Rechnung postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt. 

 

Es fallen folgende Kosten für Sie an:

mind. 25,00 EUR Gebühr Landratsamt Kitzingen (je nach Bearbeitungsaufwand)

mind. 60,00 EUR Gebühr Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (je nach Bearbeitungsaufwand)