Hinweise
1. Allgemeines
Nach § 47 der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) sind Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprechen, der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Diese Anzeigepflicht gilt nicht für die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen, die als Versammlungsräume genehmigt sind, wenn die Genehmigung die Art der Veranstaltung einschließt.
Die Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Landratsamt Kitzingen mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt dem Betreiber oder Veranstalter den Eingang der Anzeige und teilt ihm mit, ob beabsichtigt ist, bauaufsichtliche Maßnahmen nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 Bayerischer Bauordnung (BayBO) zu treffen bzw. unter
welchen Voraussetzungen von der Anordnung solcher Maßnahmen abgesehen wird.
Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayBO bleibt unberührt.
2. Erforderliche Unterlagen
Nach § 47 VStättV sind mit der Anzeige folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Formloses Anschreiben (einfach) – hierzu kann der vom Landratsamt Kitzingen entworfene Antragsvordruck verwendet werden –, das folgende Angaben beinhaltet:
· Adresse und Telefonnummer des /der verantwortlichen Veranstalter*in bzw. Betreiber*in
· Ort der Veranstaltung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gemarkung, Fl.Nr.)
· Datum und Dauer der Veranstaltung
· Maximal zu erwartende Teilnehmerzahl
· Die Verwendung von offenem Licht oder Feuer ist auf jeden Fall in der Anzeige anzugeben. Außerdem ist bei Musik- und Tanzveranstaltungen anzugeben, in welcher Form Musik dargeboten wird (z. B. Live-Band, Musik von der Theke, etc.).
· Zweckdienlich sind auch Angaben über vorgesehene Brandschutzmaßnahmen, wie z. B. Brandsicherheitswache, Feuerlöschgeräte, Sicherheitsbeleuchtung, etc.
2. Planunterlagen
· Bestuhlungsplan (in zweifacher Ausführung; mind. DIN A 3) des Veranstaltungsraumes (Halle, Raum o. ä.), in dem die Anordnung der Sitz- und Stehplätze, sowie der Verlauf der Rettungswege dargestellt ist.
3. Ansprechpartner im Landratsamt Kitzingen
Wenn Sie Fragen haben, ist die Mitarbeiterin des Kreisbauamtes Kitzingen, Frau Alexandra Kriebel, gerne telefonisch unter der Rufnummer 09321 928-4103, per Telefax 09321 928-6199 oder per E-Mail an versammlung@kitzingen.de, für Sie erreichbar.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Daten werden erhoben, um das bauaufsichtliche Verfahren durchzuführen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der für die Genehmigung zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten.