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SG 62 - Umwelt, Natur und Landschaftspflege

Zuschussgewährung artenschutzrechtliche Gutachten

Hinweis:

Der Landkreis Kitzingen möchte die Innenentwicklung sowie die Schaffung privaten Wohnraums im Bestand fördern. Zudem soll die Akzeptanz gegenüber dem Artenschutz erhöht werden. Hierfür wurde die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms des Landkreises Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen für artenschutzrechtliche Gutachten bei Bauvorhaben erlassen. Nach deren Maßgabe richtet sich die Zuschussgewährung.

 

Bitte halten Sie für die Antragstellung Ihre Bauunterlagen sowie das artenschutzrechtliche Gutachten und die Gutachterrechnung bereit.

 

Wichtig:

  • Antragsberechtigt sind Personen, welche Baumaßnahmen im Bestand durchführen um privaten Wohnraum neu zu schaffen und hierfür bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder der unteren Denkmalschutzbehörde einen entsprechenden Antrag gestellt haben. 
  • Von der Antragstellung ausgenommen sind Kommunen, Stiftungen, kirchliche Träger bzw. Gemeinschaften, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Kreditinstitute (Banken, Sparkassen).
  • Das Baugrundstück muss sich im Landkreis Kitzingen befinden.
  • Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab Ausstellung der Gutachterrechnung einzureichen. Maßgebend ist der Eingang bei der unteren Naturschutzbehörde.
  • Das artenschutzrechtliche Gutachten darf frühestens ab dem 01.01.2023 erstellt worden sein und muss den fachlichen Mindestvoraussetzungen gem. § 3 Abs. 4 der Richtlinie entsprechen. 
  • Das artenschutzrechtliche Gutachten muss ein sogenanntes Erstgutachten sein (siehe § 3 Abs. 8 der Richtlinie).
  • Pro Baumaßnahme ist nur ein artenschutzrechtliches Gutachten förderfähig.
  • Der Landkreis Kitzingen bezuschusst bis zu maximal 150 € pro Gutachten. Maßgeblich für die Berechnung sind die Brutto-Gutachterkosten. Sollten die Brutto-Gutachterkosten weniger als 150,00 € betragen, werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.
  • Die Gutachterrechnung ist durch die Antragstellerin/den Antragsteller zu begleichen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt an die Antragstellerin/den Antragsteller direkt. 

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Artenschutzrechtliches Gutachten und Rechnung

Hinweis:

Die Gutachterrechnung ist vorab durch Sie zu begleichen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt anschließend durch das Landratsamt Kitzingen an Sie direkt.

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Wie geht es weiter?

Die untere Naturschutzbehörde prüft nun Ihren Antrag und wird sich anschließend per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Es fallen keine Kosten für Sie an.