Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
SG 33 - Gesundheit

Meldeformular einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung gemäß § 13 Abs.5 TrinkwV

Hinweis:

 

Ordnungswidrig im Sinne des §73 Abs.1 Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer entgegen §13 Abs. 5 Trinkwasserverordnung eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

 

Großanlagen
sind Anlagen mit Trinkwasserspeicher > 400 Liter und/oder Rohrleitungsvolumen > 3 Liter zwischen Ausgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern mit reiner Wohnnutzung ist in der Regel davon auszugehen, dass keine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist.

 

Gewerblich
Die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.

 

Öffentlich
Die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis.

Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Sie haben noch kein Bürgerkonto (BayernID)?

Hier können Sie sich registieren.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Grund der Meldung
Angaben zur Anlage
Möchten Sie noch etwas hinzufügen?