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Montag, Dienstag, Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
SG 33 - Gesundheit

Meldeformular einer mobilen, nicht ortsfesten Anlage gemäß § 13 Abs.2 Nr.4 TrinkwV

Hinweis:

 

Ordnungswidrig im Sinne des §73 Abs.1 Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer entgegen §13 Abs.1 Trinkwasserverordnung eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

 

 

Begriffsbestimmung:

 

Gewerblich
Die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.

 

Öffentlich
Die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis.

Bürgerkonto

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