Montag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:30
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00
Sachgebiet 51 - Jugend und Familie

Antrag auf Unterhaltsvorschuss

Voraussetzung/erforderliche Unterlagen je nach Angaben:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebescheinigung der/des Antragstellerin/Antragstellers und des Kindes
  • Kopie des Personalausweises der/des Antragstellerin/Antragstellers
  • Nachweis über SGB II Bezug (Bescheid des Jobcenters)
  • Unterhaltstitel / Unterhaltsurkunde
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Aufenthaltserlaubnisse der / des Antragstellerin/Antragstellers und des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter zur Anerkennung
  • Schul-/ Studien-/ Ausbildungsbescheinigung des Kindes (ab 15 Jahren)
  • Einkommensnachweis des Kindes
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils
  • Scheidungsurteil
  • Nachweis über Bemühungen eines Rechtsanwalts / Beistands

Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, bitten wir Sie alle vorhandenen Unterlagen vorzubereiten (gescannt/fotografiert).

Merkblatt UVG

 

Das Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des UVGs und weist auf die Mitwirkungs- und Anzeigepflichten hin. 

 

Bitte lesen Sie es sich sorgfältig durch. Bei Rückfragen nehmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner der Unterhaltsvorschussstelle Kontakt auf.

Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten

 

Ich verpflichte mich, nach der Antragstellung alle Änderungen der Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich anzuzeigen, die für die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) von Bedeutung sind.

Dies sind insbesondere:

  • wenn ich heirate oder eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingehe
  • wenn ich mit dem anderen Elternteil des Kindes zusammenziehe
  • wenn das Kind nicht mehr oder nicht mehr im erforderlichen Umfang in meinem Haushalt lebt
  • wenn ich bzw. wir an einen anderen Ort verziehen (auch ins Ausland)
  • wenn ich einer Erwerbstätigkeit nachgehe
  • wenn sich der Betreuungsumfang des Kindes durch den anderen Elternteil nicht nur geringfügig erhöht
  • wenn ein weiteres gemeinsames Kind zum anderen Elternteil zieht
  • wenn der Bedarf des Kindes durch Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gedeckt wird
  • wenn die Vaterschaft zu dem Kind festgesellt wird
  • wenn der andere Elternteil für das Kind Unterhalt zahlt oder wenn der Unterhalt gepfändet wird
  • wenn für das Kind ein Unterhaltstitel geschaffen wurde
  • wenn ich den bisher unbekannten Aufenthalt des anderen Elternteils erfahre
  • wenn für das Kind Halbwaisenrente beantragt oder gewährt wird
  • wenn das anspruchsberechtigte Kind oder der andere Elternteil verstorben ist
  • wenn für das Kind Kindergeld beantragt wird / bewilligt wurde / gezahlt wird
  • wenn für das Kind kein Kindergeld mehr gezahlt wird
  • wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht
  • wenn das Kind eine Berufsausbildung beginnt
  • wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht und Änderungen beim Einkommen und Vermögen des Kindes eintreten

Mir ist bekannt, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung obiger Mitwirkungspflichten zu einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 10 UVG führen und mit Bußgeld geahndet werden kann und in schwerwiegenden Fällen den Tatbestand des Betruges im Sinne des Strafgesetzbuches erfüllen kann.

 

Solange die Vaterschaft zu meinem Kind nicht festgestellt ist, bin ich verpflichtet, Auskünfte zur Feststellung der Vaterschaft zu erteilen.

 

Weiterhin bin ich verpflichtet, Anhaltspunkte oder Angaben über das Einkommen und Vermögen des anderen Elternteils mitzuteilen und mir vorliegende Unterlagen aus denen diese Anhaltspunkte oder Angaben hervorgehen, der UV-Stelle vorzulegen.

 

Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht, wenn ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachkomme.

Ich erteile der UV-Stelle die Erlaubnis, Auskünfte, die für die UV-Sachbearbeitung erforderlich sind und die der Beistand oder Vormund im Rahmen seiner Tätigkeit erworben hat bzw. erwirbt, einzuholen.

Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO

 

Hier kommen Sie zum Dokument

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die UV-Stelle

 

I. Einwilligung zur Datenweitergabe durch die UV-Stelle an das Jobcenter

 

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten und die meines Kindes, die ich der UV-Stelle von mir zur Verfügung gestellt habe, durch die UV-Stelle an das Jobcenter weitergegeben werden. Weiterhin willige ich ein, dass die UV-Stelle von mir vorgelegte Unterlagen und von mir angegebene Informationen zum Unterhalt bzw. zur unterhaltsverpflichteten Person, an das Jobcenter weitergibt. Dies entbindet mich nicht von meiner eigenen Informationspflicht gegenüber dem Jobcenter.

 

II. Gesonderte Einwilligung zur Weitergabe besonderer Kategorien personen- bezogener Daten durch die UV-Stelle an das Jobcenter

 

Hiermit willige ich darin ein, dass die Fachkraft der UV-Stelle meine besonderen personenbezogenen Daten und die meines Kindes, insbesondere genetische Daten, Gesundheitsdaten und sonstige nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützten Daten, an das Jobcenter weitergibt, soweit dies für den unter I. genannten Zweck erforderlich ist.

 

III. Freiwilligkeit der Einwilligungen und Widerrufsmöglichkeit

 

Das Erklären der Einwilligungen geschieht auf freiwilliger Basis. Insbesondere ist mir bekannt, dass der Bezug von UV-Leistungen unabhängig von der Abgabe von Einwilligungserklärungen ist und ich jede Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Den Widerruf kann ich schriftlich an das Landratsamt Kitzingen, Amt für Jugend und Familie, UV-Stelle, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen, richten. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf stattgefundenen Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die UV-Stelle

 

I. Einwilligung zur Datenweitergabe durch die UV-Stelle an die Beistandschaft

 

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten und die meines Kindes, die ich der UV-Stelle von mir zur Verfügung gestellt habe, durch die UV-Stelle an den Beistand/die Beiständin weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Berechnung und zur Geltendmachung der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils betreffend Kindesunterhalt. Weiterhin willige ich ein, dass die UV-Stelle von mir vorgelegte Unterlagen und von mir angegebene Informationen zum Unterhalt bzw. zur unterhaltsverpflichteten Person, an den Beistand/die Beiständin meines Kindes weitergibt. Dies entbindet mich nicht von meiner eigenen Informationspflicht gegenüber dem Beistand/der Beiständin.

 

II. Gesonderte Einwilligung zur Weitergabe besonderer Kategorien personen- bezogener Daten durch die UV-Stelle an den Beistand/die Beiständin des Kindes

 

Hiermit willige ich darin ein, dass die Fachkraft der UV-Stelle meine besonderen personenbezogenen Daten und die meines Kindes, insbesondere genetische Daten, Gesundheitsdaten und sonstige nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützten Daten, an den Beistand/die Beiständin meines Kindes weitergibt, soweit dies für den unter I. genannten Zweck erforderlich ist.

 

III. Freiwilligkeit der Einwilligungen und Widerrufsmöglichkeit

 

Das Erklären der Einwilligungen geschieht auf freiwilliger Basis. Insbesondere ist mir bekannt, dass der Bezug von UV-Leistungen unabhängig von der Abgabe von Einwilligungserklärungen ist und ich jede Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Den Widerruf kann ich schriftlich an das Landratsamt Kitzingen, Amt für Jugend und Familie, UV-Stelle, Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen, richten. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf stattgefundenen Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

 

Sie haben noch kein Bürgerkonto (BayernID)?

Hier können Sie sich registieren.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

(Daten des alleinerziehenden Elternteils)

Personennachweise
Familienstand

Hinweis:

Es ist jede – in Deutschland oder im Ausland – geschlossene Ehe (auch Mehrfachehen) oder im Ausland eingetragene Lebenspartnerschaft anzugeben, unabhängig davon, ob sie im deutschen Personenstandsregister eingetragen ist. Die Eheschließung/Lebenspartnerschaft ist auch dann anzugeben, wenn Sie mit dem Partner
z.B. aus ausländerrechtlichen Gründen noch nicht zusammenleben können.


Elternteil mit ausländischer oder ohne Staatsangehörigkeit


Lohnsteuerklasse
Zusammenleben Mutter und Vater
Leistungsdatum
Daten des Kindes
Kind zw. 12-17

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt (alleinerziehender Elternteil), erhält

Kind zw. 15-17

Aufgrund Ihrer vorherigen Angaben müssen Sie hier keine Angaben machen.

Aufenthaltsort
Betreuung



Kind mit ausländischer oder ohne Staatsangehörigkeit

Aufgrund Ihrer vorherigen Angaben müssen Sie hier keine Angaben machen.

gesetzlicher Vertreter
Verwandtschaftsverhältnis Geburt
Für das Kind wird gezahlt
Früherer UVG-Bezug

Angaben zum Sozialleistungsbezug des Kindes
Elternteil
Angaben zum anderen Elternteil

(Daten des unterhaltspflichtigen Elternteils)

Hinweis:

Sollten Sie einige Fragen nicht beantworten können, tragen Sie bitte „unbekannt“ ein.

Hinweis:

Für Ihre weiteren Kinder muss jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Erhalt von Unterhaltszahlungen

unregelmäßiger Unterhalt

regelmäßiger Unterhalt

Unterhaltstitel
Bemühung Unterhaltszahlungen
Bankverbindung des antragstellenden Elternteils
Persönliche und finanzielle Verhältnisse des anderen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt)

Hinweis:

Sollten Sie einige Fragen nicht beantworten können, tragen Sie bitte „unbekannt“ ein.

arbeitssuchend in den letzten drei Jahren


Arbeitsverhältnisse der/des Unterhaltspflichtigen in den letzten drei Jahren


Selbständige Tätigkeit/Gewerbebetrieb der/des Unterhaltspflichtigen in den letzten drei Jahren


Sonstige Einkommen der/des Unterhaltspflichtigen

Schulden und Vermögen

Vermögen der/des Unterhaltspflichtigen

Sofern bekannt, bitte das Vermögen näher bezeichnen und (Verkehrs-)Wert angeben.

Hinweis:

 

Aufgrund Ihrer o.g. Angaben besteht keine Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen.

 

Möchten Sie den Antrag dennoch absenden müssen Sie ggf. mit einem Ablehnungsbescheid rechnen.

Möchten Sie noch etwas hinzufügen?
Zustimmung zur elektronischen Antwort

Das folgende Feld wird nur angezeigt, wenn der Identitätsprüfer Benutzername ist.

Wie geht es weiter?

Ihr Antrag wird an die Unterhaltsvorschussstelle übermittelt. Dieser gilt aktuell nicht als gestellt und kann daher noch nicht bearbeitet werden.

 

Der Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn das Original-Beiblatt mit Ihrer Unterschrift beim Landratsamt Kitzingen eingegangen ist.

 

Das Beiblatt erhalten Sie nach dem Absenden auf der letzten Seite.

 

Um Ihre Unterschrift einzureichen haben Sie folgende Möglichkeiten:

 

Hierfür ist ein Drucker erforderlich

Sie können das Original-Beiblatt mit Ihrer Unterschrift per Post oder Fax einsenden oder an der Pforte des Landratsamtes Kitzingen abgeben. (jederzeit möglich) 

Das Einreichen per E-Mail ist nicht zulässig. 

 

Hierfür ist kein Drucker erforderlich

Sie können das Beiblatt mit vorheriger Terminvereinbarung vor Ort unterschreiben. (ausschließlich während den Öffnungszeiten möglich)

Wir bitten Sie von Sachstandsanfragen bezüglich der Bearbeitung Ihres Antrages abzusehen.

 

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Das folgende Feld wird nur angezeigt, wenn der Identitätsprüfer eID oder Elster ist.

Wie geht es weiter?

Ihr Antrag wird an die Unterhaltsvorschussstelle übermittelt. Dieser gilt als gestellt.


Der zuständige Sachbearbeiter/ die zuständige Sachbearbeiterin setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Wir bitten Sie von Sachstandsanfragen bezüglich der Bearbeitung Ihres Antrages abzusehen.

 

Es fallen keine Kosten für Sie an.